Ihre Spezialisten bei Geburtsschäden und Arzthaftung
Willkommen bei den Patientenanwälten Friese & Adelung
Es sollte der schönste Moment im Leben aller Eltern werden – die Geburt des eigenen Kindes. Stattdessen kommt es anders. Aus der Entbindung folgen – etwa durch Sauerstoffunterversorgung – schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen für das neugeborene Kind. Zu dem Gefühl der Hilflosigkeit und den Ängsten der Eltern kommen finanzielle Sorgen im Hinblick auf die lebenslang erforderliche Unterstützung des Kindes. Eine Zerreisprobe für die ganze Familie.
Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, herauszufinden, ob die Ursache schicksalhafter Natur war oder ob ein Behandlungsfehler ursächlich für die Behinderung ist, für deren finanzielle Folgen die Gegenseite einzustehen hat. Denn die neue Lebenssituation bringt Kosten mit sich, die von Sozialversicherungsträgern nicht übernommen werden: Neben einem Schmerzensgeld, welches bei Geburtsschäden zu den höchsten in Deutschland zählt, müssen vor allem Pflegekosten, Umbaukosten sowie der Haushaltsführungsschaden und der fiktive Erwerbsschaden des geschädigten Kindes ebenso erstattet werden wie behinderungsbedingte sonstige Aufwendungen. Die zu erwartenden Schadenssummen liegen bei schwerer Schädigung regelmäßig im Millionenbereich. Auch wenn letztlich kein Betrag die Gesundheit wieder herstellt, helfen die Summen bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen des Alltags.
Wenn einer der vermeintlich schönsten Momente im Leben zum Ausnahmezustand wird sind wir für Sie da. Einfühlsam und menschlich – unsere Fachanwälte Für Medizinrecht vertreten ausschließlich Patienten.
Außergerichtlich und gerichtlich. München und bundesweit. Für Ihr Kind die Experten bei Geburtsschaden und im Geburtsschadensrecht.
Unsere spezialisierte Kanzlei hilft Ihnen und berät Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Ansprüche bei Geburtsschäden mit Erfolg durchsetzen
Ärztliche Fehler vor der Geburt
Wir sind für Sie da, wenn es schon vor der Geburt zu folgenschweren Komplikationen kam, die auf Fehler von Ärzten oder Hebammen zurückzuführen sind.
Behandlungsfehler bei der Geburt
Sehen Sie sich auch als Opfer eines Behandlungsfehlers? Wir unterstützen Sie bei der Aufklärung und suchen gemeinsam nach Lösungen für Sie und Ihr Kind.
Aufklärungsfehler bei der Geburt
Sie wurden bei der Geburt gar nicht oder falsch aufgeklärt? Die fehlerhafte Aufklärung führt zu einer Haftung. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht setzen Ihre Ansprüche mit Recht durch.
In 3 Schritten zu Ihrem Recht
Wir sind Ihre Kanzlei bei Geburtsschäden
Unsere hoch spezialisierten Fachanwälte für Medizinrecht helfen Ihnen schnell und unbürokratisch zu Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gerne beraten wir Sie!