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27.000,- Euro, Klemme nach Laparoskopie im Bauchraum vergessen

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler

Nach einer Operation im Bauchbereich wurde bei unserer Mandantin eine große medizinische Klammer vergessen. Es handelte sich hierbei um ein sogenanntes vollbeherrschbares Risiko, da dies nicht vorrangig aus den Eigenheiten des menschlichen Organismus erwächst, sondern aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren ärztlicherseits voll ausgeschlossen werden können.

Bei der Mandantin musste eine weitere Operation zur Entfernung der Klemme durchgeführt werden, dabei kam es zu schwerwiegenden Komplikationen (Platzbauch, etc.). Zudem musste die Chemotherapie ausgesetzt werden, was zu unvorhergesehenen Folgen für die Krebserkrankung führen kann.

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht Florian Friese hat nach längeren außergerichtlich Verhandlungen eine Vergleichszahlung in Höhe von 27.000 Euro erreichen können.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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