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Unfallversicherung zahlt € 27.000,00 im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs – Landgericht Regensburg, Az.: 3 O 999/15

Versicherungsrecht – Unfallversicherung

Die Versicherte stürzte und erlitt eine komplizierte Fraktur beider Schultern. Eine außergerichtliche Regulierung der Ansprüche scheiterte, da nach Ansicht des Versicherers das Vorliegen eines Unfallereignisses von Seiten unserer Mandantschaft nicht nachgewiesen sei. Ferner greife ein sog. Leistungsausschluß, weil der Sturz seinen Ursprung in einem körpereigenen Vorgang (Synkope) hätte.

Im Rahmen des folgenden Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Regensburg, konnten sich unsere Kanzlei mit der gegnerischen Versicherung auf eine Vergleichsweise Zahlung in Höhe von € 27.000,00 einigen.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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