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Gerichtlicher Vergleich vor dem OLG München – OLG München 1 U 3789/16

Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Schmerzensgeld:

Die damals 11-jährige Klägerin besuchte zusammen mit ihren Eltern aufgrund von starken Kopfschmerzen, sowie Sprach-, Gedächtnis- und Wortfindungsstörungen die Beklagten auf. Diese stellten lediglich eine Migräne mit Aura fest, ohne eine zusätzliche bildgebende Untersuchung durchzuführen. Aus diesem Grund wurde erst mit einer Verzögerung von über drei Jahren anhand einer MRT-Aufnahme ein Gehirntumor festgestellt.

Trotz negativer Sachverständigengutachten konnte Rechtsanwalt Florian Friese nach längeren Verhandlungen die vergleichsweise Zahlung eines Schmerzensgeldes für die Klägerin im vierstelligen Bereich vor dem OLG München erreichen.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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