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Gerichtlicher Vergleich vor dem OLG München, Az.: 1 U 4169/17

Arzthaftungsrecht – Berufung – Schmerzensgeld

Im Rahmen eines Sehschärfentests diagnostizierte der Beklagte bei dem damals 21-jährigen Kläger ein Glaukom und verschrieb ihm das Medikament Lumigan. Letztendlich stellte sich die Diagnose drei Jahre später als falsch heraus. Durch die Medikation litt der Kläger über Jahre hinweg an Migräneschmerzen. Das LG München I wies die Klage vollumfänglich ab. Das Gericht folgte dem Sachverständigen, der von einem Diagnoseirrtum und keinem Diagnosefehler ausging. Zudem sah das Erstgericht keinen Aufklärungsfehler, da Kopfschmerzen laut dem Sachverständigen eine nur seltene Nebenwirkung, über die nicht aufzuklären ist, sei.

Aufgrund unseres Berufungsschreibens schlug das Oberlandesgericht München den Parteien ein Vergleichsangebot vor und so konnte letztendlich eine angemessene Entschädigung für unseren Mandanten herausgeholt werden.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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