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Gerichtlicher Vergleich vor dem Landgericht Hechingen: Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt € 35.000,00 – Landgericht Hechingen, Az.: 1 0 285/16

Versicherungsrecht – Berufsunfähigkeitsversicherung

Unser Mandant litt an einem „Bournout“. Der Versicherte verweigerte jegliche Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag, da das Vorliegen einer zumindest 50-prozentigen Berufsunfähigkeit nicht bewiesen sei. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Hechingen konnte sich der Klägervertreter, Fachanwalt für Medizinrecht Maximilian Adelung, nach längeren Verhandlungen mit der Gegenseite auf eine vergleichsweise Zahlung iHv. € 35.000,00 einigen.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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