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5.000 Euro nach fehlerhafter Kniegelenkspunktion; Landgericht Landshut – 42 O 2512/15

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler

Bei der Klägerin wurde eine Punktion mit Spritzenwechsel im Kniegelenk durchgeführt. Der beklagte Orthopäde verwendete dabei weder sterile Handschuhe noch einen Mundschutz, obwohl die Leitlinien dies vorschreiben. Zudem wurde die Klägerin nicht über Risiken sowie Behandlungsalternativen aufgeklärt. In der Folge kam es bei der Klägerin aufgrund Keimbefalls zu einer Knorpelschädigung im Kniegelenk.

Der Klägervertreter einigte sich im Gerichtsverfahren mit dem beklagten Orthopäden auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000 Euro für die Patientin.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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