Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB

230.000 Euro Schmerzensgeld nach nicht erkannter Peritonitis

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler – Befunderhebungsfehler

Unsere Mandantin unterzog sich einer Koloskopie, die Durchführung der Koloskopie war bereits sehr schwierig.

Wenige Stunden später hatte die Patientin starke Bauchschmerzen und erlitt einen Kreislaufkollaps. Sie erhielt mehrmals Schmerzmittel. Am nächsten Tag schilderte die Mandantin mehrmals Schmerzen und erhielt wiederholt Schmerzmittel.

In der Nacht zum darauffolgenden Tag  war der Bauch prall gespannt. Die Situation eskalierte dann, die Patientin wurde jedoch erst gegen 3:50 Uhr, fast zwei Tage nach der Koloskopie, auf die Intensivstation und erst später in ein größeres Klinikum verlegt. Es wurde eine Notfalllaparotomie durchgeführt.

Es war hier bei der Koloskopie zu einer Darmperforation gekommen. In der Folge waren weitere Nachoperationen erforderlich. Die Klägerin leidet auch noch heute, rund fünf Jahre nach dem Vorfall, unter den eingetretenen Folgen, sowohl körperlich (künstlicher Darmausgang), als auch psychisch.

Es lag hier ein Behandlungsfehler im Sinne eines Befunderhebungsfehlers vor. Denn die unterlassene Erhebung, aus medizinischer Sicht gebotener Befunde bei sichtbaren klinischen und laborchemischen Veränderungen, stellt in diesem Fall bereits einen groben Behandlungsfehler dar (BGH Urteil vom 13.09.2011, VI ZR 144/10).

Die Peritonitis wurde zu spät diagnostiziert und behandelt, da wichtige richtungsweisende Befunde (Röntgen, Sonographie, Blutanalyse, CT) nicht eingeholt wurden. Jede Operation im Bauchraum kann Komplikationen nach sich ziehen. Die lebensbedrohlichste Komplikation ist die Peritonitis (Bauchfellentzündung), daherist es allgemein anerkannt, dass im Falle der Peritonitis der Zeitfaktor eine wichtige Rolle spielt.

Zu spät oder unerkannt kommt es zum Austritt von Darminhalt in den Bauchraum und dann zu einer Entzündungen des Bauchfell. Daraus ergeben sich schwerwiegende Folgen an lebenswichtigen Organen.

Die Haftpflichtversicherung der Klinik war zur außergerichtlichen Regulierung bereit und Rechtsanwalt Florian Friese, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, konnte für die Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 230.000 Euro erreichen.

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte unbedingt ein spezialisierter Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden. Wir klären Sie über alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf und können für Sie ein optimale Ergebnis erreichen.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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