Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB

45.000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafte Leistenoperation (Absterben des Hodens)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Unser Mandant wurde aufgrund eines Leistenbruches auf der rechten Seite operiert.

Der behandelnde Arzt hat fehlerhaft angenommen, dass der rechte Hoden des Mandanten bereits entfernt wurde. Daher hat dieser den Spalt in der Leiste bei der OP komplett verschlossen, so dass der Hoden abgestorben ist.
Unserem Mandanten wurde jedoch in der gleichen Praxis der linke Hoden entfernt, da dieser verkümmert war.

Der Hoden wurde dann während einer Notoperation entfernt.

Das Risiko, das sich hier verwirklicht hat, stammt aus einem Bereich, dessen Gefahren ärztlicherseits objektiv voll ausgeschlossen werden können und müssen, sog. voll beherrschbare Risiken.

Der Arzt hätte sich vor der Operation darüber informieren müssen, welcher Hoden bereits entfernt wurde.

Die Haftpflichtversicherung war zur außergerichtlichen Regulierung bereit und Rechtsanwalt Florian Friese, Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, konnte einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 45.000 Euro vereinbaren.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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