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Gerichtlicher Vergleich vor dem Landgericht Wuppertal (5 O 313/17)

Medizinrecht – Behandlungsfehler – Schadensersatz – Patientenanwalt

Bei unsere Mandantschaft wurde eine Herzkatheteruntersuchung durchgeführt, wodurch es in der Folge zu einer Perforation in der Schlagader kam. Unsere Mandantschaft befand sich daraufhin in Lebensgefahr und musste notoperiert werden.

Nach zunächst negativem außergerichtlichem Gutachten hat der gerichtliche Sachverständige vor dem Landgericht Wuppertal festgestellt, dass die Herzkatheteruntersuchung nicht indiziert war, da unsere Mandantschaft mehrere Monate zuvor zwar einen Herzinfarkt erlitten hatte, jetzt jedoch beschwerdefrei war. Ein vorhergehendes (nicht vollständiges) Stress-MRT war bis zu dessen Abbruch negativ. Es hätten eine weitere Ischämietestung ebenso vorgenommen werden müssen, wie eine Myokardszintigraphie bzw. eine Stressechokardiographie. Die Durchführung der Herzkatheteruntersuchung war fehlerhaft.

Die Parteien einigten sich auf eine Zahlung i.H.v. 15.000,00 Euro gegen Abfindung der Ansprüche der Klägerin.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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