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Mandantin erhält Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Peritonitis

Vergleich vor dem Oberlandesgericht Dresden, Az.: 4 U 1455/18 (Vorinstanz: Landgericht Leipzig 08 O 3877/15)

Arzthaftungsrecht – Berufung – Schmerzensgeld – Peritonitis – Behandlungsfehler

Unsere Mandantin litt unter einer schwerer Endometriose. Nach diagnostizierter Zyste am Eierstock sollte diese im Rahmen einer Bauchspiegelung entfernt werden.

Postoperativ verschlechterte sich der Zustand der Klägerin. Auf pathologischeSymptome mit stark erhöhten CRP-Werten, prallem und schmerzhaftem Abdomen, wurde zunächst nicht reagiert und es wurden keine Befunde zum Abklären eines Infektionsgeschehens eingeholt. In der Folge entwickelte sich bei der Patientin eine schwere Peritonitis.

Es ist medizinische bekannt, dass eine Peritonitis eine Notsituation mit akutem Handlungsbedarf darstellt, wobei der Zeitfaktor eine wichtige Rolle spielt. Wird sie zu spät behandelt oder bleibt sie unerkannt, kommt es zum Austritt von Darminhalt in den Bauchraum. Schwere Entzündungen des Bauchfells sind die Folge. Lebenswichtigen Organe können schwerwiegend geschädigt werden.

Das Landgericht Leipzig hatte die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen (Az.: 08  O 3877/15). Hiergegen wendete sich die Klägerin mit der Berufung. Noch vor der Beweisaufnahme konnten wir für unsere Mandantin einen angemessenen Vergleich im fünfstelligen Bereich erzielen.

In Arzthaftungsprozessen ist es sinnvoll, Urteile der Landgerichte von einem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen. Bei fehlerhaften Urteilen sollten die arzthaftungsrechtlichen Ansprüche in der Berufungsinstanz weiter verfolgt werden.

Kategorien: Arzthaftung, Befunderhebungsfehler, Medizinrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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